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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 9. Juli 2010 zu dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 Stellung genommen und neben einigen Verbesserungswünschen auch eine Reihe von Ergänzungen gefordert, wie z. B. Erleichterungen bei der Dienstwagenbesteuerung und bei der Abgeltungsteuer in Bezug auf Darlehen an nahestehende Personen, die Verlängerung der Abgabefrist für die Zusammenfassende Meldung bis zum Ende des Folgemonats sowie eine Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Herbst 2010 abgeschlossen werden.
Gewerbetreibende und Freiberufler sollten bei Ihrer Investitionsplanung berücksichtigen, dass die im Rahmen des Konjunkturpakets I wieder eingeführte degressive Abschreibung nur noch für Anschaffungen bis Ende 2010 gilt.
Für Unternehmer wichtig ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15. Juli 2010, wonach Rechnungen, die nicht die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllen, rückwirkend berichtigt werden können. Bislang führte die Nichtanerkennung der rückwirkenden Berichtigungsmöglichkeit regelmäßig zu Mehrergebnissen in Betriebsprüfungen in Form der Verzinsung des (zu Unrecht) geltend gemachten Vorsteuerabzugs.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 6. Juli 2010 klargestellt, dass die Abzugsbeschränkung für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer insoweit verfassungswidrig ist, als dem Arbeitnehmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Von der vom BVerfG rückwirkend ab 2007 auferlegten gesetzlichen Neuregelung dürften insbesondere Lehrer profitieren, denen an ihrer Schule kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.