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Nach der Zustimmung des Bundesrats vom 18. Dezember 2009 ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz noch rechtzeitig zum Ende des Jahres 2009 in Kraft getreten. Eine Übersicht über die gegenüber dem bisherigen Entwurf noch vorgenommenen Änderungen finden Sie in diesem e-DIALOG Steuer.
Für Kapitalanleger wichtig ist die am 22. Dezember 2009 erfolgte Veröffentlichung des Anwendungsschreibens des Bundesfinanzministeriums zur Abgeltungsteuer. Die Finanzverwaltung vertritt darin u. a. die Auffassung, dass der Gewinn aus nach 2008 angeschafften Gold- und Rohstoffzertifikaten – abweichend von der bisherigen Verwaltungsauffassung – unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer unterliegt.
Mit Beschluss vom 6. Oktober 2009 hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass bei Kapitalgesellschaften auch unverzinsliche Gesellschafterdarlehen der Abzinsungspflicht unterliegen. Zur Vermeidung der damit verbundenen Gewinnerhöhung ist die Vereinbarung einer Mindest-verzinsung von 0,5% bis 1% empfehlenswert.
Unternehmer mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen sollten beachten, dass die ausgeweiteten umsatzsteuerlichen Angabepflichten in der – zukünftig bereits zum 25. des Folgemonats einzureichenden – Zusammenfassenden Meldung nach dem aktuellen Gesetzesentwurf erst zum 1. Juli 2010 wirksam werden.
Arbeitgeber sind ab 2010 im Rahmen des sog. „Elena-Verfahrens“ verpflichtet, Einkommensdaten ihrer Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle der Rentenversicherungsträger zu melden. Einzelheiten hierzu sowie zur lohnsteuerlichen Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen finden Sie in diesem e-DIALOG Steuer.