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e-DIALOG Steuer Juni 2010

14.06.2010 | Aktuelles für unsere Mandanten

Für Unternehmer mit mehreren betrieblich genutzten Geschäftswagen ist die Entscheidung des BFH bedeutsam, wonach für sämtliche Geschäftswagen zwingend die 1%-Regelung zur Ermittlung des privaten Nutzungsanteils anzuwenden ist, sofern kein Fahrtenbuch geführt wird. Im Einzelfall kann es nun sinnvoll sein, Fahrtenbücher zu führen oder aber Geschäftswagen mit einer höheren Privatnutzung aus dem Betriebsvermögen zu entnehmen.

Für Kapitalgesellschaften wichtig ist ein nicht rechtskräftiger Beschluss des Finanzgerichts Niedersachsens zur Nichtanwendung der sog. „Escape-Klausel“ bei der Zinsschranke. Demnach ist zweifelhaft, ob bei der Ermittlung der für die Anwendung der „Escape-Klausel“ schädlichen 10%-Nettozinsaufwandsgrenze bei mehreren externen Anteilseignern eine Zusammenrechnung entsprechend der Verwaltungsauffassung zu erfolgen hat.
Ebenfalls wichtig für Kapitalgesellschaften sind die geplanten Änderungen des Umwandlungsgesetzes, die in diesem e-DIALOG Steuer dargestellt sind.

Für Personengesellschaften interessant ist ein Beschluss des IV. Senats des BFH zur Übertragung von Wirtschaftsgütern zum Buchwert gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG auf Schwestergesellschaften. Demnach hält der IV. Senat – abweichend von der Rechtsprechung des I. Senats des BFH – eine Übertragung zum Buchwert auf Schwestergesellschaften – unter Berufung auf eine verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes – für möglich.


Ergänzend erlauben wir uns den Hinweis auf die von uns herausgegebene Textsammlung "Europäische Aktiengesellschaft (SE) und grenzüberschreitende Umwandlung" in der 2. Auflage (vgl. beigefügte PDF-Datei).

Weiterhin erlauben wir uns den Hinweis auf die Neuauflage des Münchener Anwalts Handbuch "Aktienrecht", an dessen Herausgabe Herr Dr. Schüppen maßgeblich beteiligt war (vgl. beigefügte PDF-Datei).


© 2007 Graf Kanitz, Schüppen & Partner