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1. Problemaufriss
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Verlust aus der Veräußerung von Aktien innerhalb der Spekulationsfrist auch dann steuerlich anerkannt werden kann, wenn noch am selben Tag entsprechende Aktien gleicher Art und Anzahl wieder erworben werden. Insbesondere war zu entscheiden, ob einer steuerlichen Anerkennung die allgemeine steuerliche Missbrauchsklausel entgegensteht.