| zur Übersicht |
1. Entscheidungsgegenstand
In der Sache geht es in einem Anfechtungsverfahren gegen einen Entlastungsbeschluss um die Frage, ob der Aufsichtsrat einer in einen Konzern eingebundenen AG zugunsten des Vorstands dieser AG eine am Aktienkurs der Konzernobergesellschaft orientierte variable Vergütung festsetzen darf. Das Berufungsgericht (OLG München) kam – wie der BGH im Ergebnis auch – zu dem Schluss, dass in der Festsetzung der Vergütung des Vorstands, wie sie vorliegend stattgefunden hat, von einem zur Nichtigkeit des Entlastungsbeschlusses führenden Gesetzesverstoßes nicht auszugehen ist.