| zur Übersicht |
In der Entscheidung des BGH vom 15. April 2010 geht es um die Nachzahlungsansprüche von Vorzugsaktionären nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens, ein scheinbar exotisches Thema, das jedoch die grundlegende und im Umbruch befindliche Frage nach der Einbeziehung der Gesellschafter in den Insolvenzplan betrifft.