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D&O Aktuell Dezember 10 - Abzug tatsächlich „finaler ausländischer Betriebsstättenverluste" ebenso wie des Gewerbeertrages im „Finalitätsjahr“

10.12.2010 | Michael Beyer

I. Sachverhalt
Die Klägerin, eine GmbH mit Hauptsitz in Deutschland, unterhielt eine Betriebsstätte in Frankreich. In den Jahren 2000 und 2001 erwirtschaftete die französische Betriebsstätte Verluste von 260.035 EUR bzw. 263.607 EUR. Eine steuerliche Verlustnutzung in Frankreich erfolgte nicht. Weder ein Verlustvortrag noch ein Rücktrag dieser Verluste war möglich. Die Klägerin macht geltend, dass die in Frankreich aufgelaufenen Verluste der Jahre 2000 und 2001 „definitv“ geworden seien.


© 2007 Graf Kanitz, Schüppen & Partner