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I. Sachverhalt
Der Kläger ist Alleingesellschafter einer GmbH. Zwischen der GmbH als Betriebsgesellschaft und dem Einzelunternehmen des Klägers bestand eine Betriebsaufspaltung. In 1994 wurde ein Kontokorrentkonto mit der Gesellschaft eröffnet, das der Abwicklung von Zahlungen aus dem Gesellschafterverhältnis dienen sollte. Im Jahre 1999 vereinbarten die GmbH und der Kläger, dass die Valuta auf dem Kontokorrentkonto mit 1,2 % p.a. zu verzinsen ist.