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I. Problemstellung
Bei der Ermittlung der Höhe eines Schadensersatzes, insbesondere bei Anlegerprozessen, ist problematisch, inwieweit steuerliche Vorteile, die ein Anleger häufig zu Anfang seiner Beteiligung erzielt und steuerliche Nachteile, deren Höhe zum Zeitpunkt des Schadensersatzprozesses häufig noch nicht endgültig feststeht, berücksichtigt werden müssen. Das Urteil des BGH vom 15. Juli 2010 (III ZR 336/08) bringt insoweit mehr Klarheit.