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I. Sachverhalt
Die Deutsche Telekom AG verlangt von der Bundesrepublik Deutschland und der KfW Ersatz der ihr im Zusammenhang mit einer in den USA erhobenen Sammelklage wegen Prospekthaftung entstandenen Kosten (Zahlung der Vergleichssumme sowie Kosten der Rechtsverteidigung).
Alleinige Aktionärin der Deutsche Telekom AG war zunächst die Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen von zwei Börsengängen hatte die Telekom neue Aktien aus Kapitalerhöhungen an den internationalen Kapitalmärkten platziert.