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D&O Aktuell Februar 11 - Arbeitnehmereigenschaft von Organmitgliedern einer Kapitalgesellschaft / Zeitspanne des Kündigungsverbots einer schwangeren Arbeitnehmerin

18.02.2011 | Philipp Kauffmann

I. Entscheidungsgegenstand
1. Für die Zwecke der Mutterschutz-Richtlinie 92/85/EWG ist die Arbeitnehmereigenschaft eines Mitglieds der Unternehmensleitung einer Kapitalgesellschaft, das dieser gegenüber entgeltlich Leistungen erbringt und in sie eingegliedert ist, zu bejahen, wenn es seine Tätigkeit für eine bestimmte Zeit nach der Weisung oder unter Aufsicht eines anderen Organs dieser Gesellschaft ausübt.


© 2007 Graf Kanitz, Schüppen & Partner