| zur Übersicht |
Es geht erneut um den Ausschluss von Minderheitsaktionären („Squeeze-Out“). Wer meint, dass angesichts der doch bereits umfangreichen Rechtsprechung bereits alles entschieden wäre, sieht sich getäuscht. Zwei relativ wichtige Fragen werden vom BGH hier erstmals und für die Praxis auch vorläufig abschließend entschieden.