| zur Übersicht |
I. Sachverhalt
Die Beklagte ist eine deutsche Großbank (Commerzbank). Ende August 2008 wurde bekanntgegeben, dass zwischen der Beklagten und der Allianz SE vereinbart worden sei, dass die Beklagte die Allianz-Tochter Dresdner Bank (DB) übernehme. Die Allianz sollte dafür Commerzbank- Aktien im Wert von 3,2 Milliarden Euro erhalten; Ziel war eine Beteiligungsquote der Allianz an der Commerzbank von knapp 30 Prozent. Der genaue Wortlaut der Vereinbarung zwischen der Beklagten und der Allianz wurde nicht – auch nicht auf der streitgegenständlichen Hauptversammlung – bekannt gegeben. Eine Zustimmung der Hauptversammlung hierzu wurde nicht eingeholt.