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D&O Aktuell Oktober 10 - Ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeit - Uncodified competence of the annual shareholders' meeting

12.10.2010 | Matthias Scheible

I. Sachverhalt
Die Beklagte ist eine deutsche Großbank (Commerzbank). Ende August 2008 wurde bekanntgegeben, dass zwischen der Beklagten und der Allianz SE vereinbart worden sei, dass die Beklagte die Allianz-Tochter Dresdner Bank (DB) übernehme. Die Allianz sollte dafür Commerzbank- Aktien im Wert von 3,2 Milliarden Euro erhalten; Ziel war eine Beteiligungsquote der Allianz an der Commerzbank von knapp 30 Prozent. Der genaue Wortlaut der Vereinbarung zwischen der Beklagten und der Allianz wurde nicht – auch nicht auf der streitgegenständlichen Hauptversammlung – bekannt gegeben. Eine Zustimmung der Hauptversammlung hierzu wurde nicht eingeholt.


© 2007 Graf Kanitz, Schüppen & Partner