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I. Problemaufriss
Nach den gesetzlichen Regelungen kann der Gesellschafter einer Personengesellschaft aus wichtigem Grund durch Erhebung einer Ausschließungsklage und damit durch eine gerichtliche Entscheidung aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Durch den Gesellschaftsvertrag kann das gesetzlich vorgesehene Ausschlussverfahren abgeändert werden.