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D&O Aktuell Oktober 11 - Sekundäransprüche trotz fehlender Kausalität eines arglistig verschwiegenen Mangels für den Kaufentschluss

25.11.2011 | Johannes Stürner

I. Kernaussage
Die Berufung auf einen vereinbarten Haftungsausschluss i.S.d. § 444 BGB ist dem Verkäufer selbst dann verwehrt, wenn ein arglistig verschwiegener Sachmangel nicht ursächlich für die Willensentscheidung des Käufers war.


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