D&O Aktuell Oktober 11 - Sekundäransprüche trotz fehlender Kausalität eines arglistig verschwiegenen Mangels für den Kaufentschluss
25.11.2011 | Johannes Stürner
I. Kernaussage Die Berufung auf einen vereinbarten Haftungsausschluss i.S.d. § 444 BGB ist dem Verkäufer selbst dann verwehrt, wenn ein arglistig verschwiegener Sachmangel nicht ursächlich für die Willensentscheidung des Käufers war.