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1. Problemstellung
Der BGH hatte über den Schadensersatzanspruch eines Mandanten gegen seinen Steuerberater zu entscheiden (BGH, 15. November 2007, IX ZR 34/04, DB 2008, 55-57). Problematisch war die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden. Inwiefern hätte der Steuerberater auf eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hinwirken müssen? Und inwieweit konnte das Gericht die (hypothetischen) Entscheidungen des Finanzamts zur verbindliche Auskunft rückblickend überprüfen?