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1. Problemaufriss
In der Entscheidung vom 14. Mai 2009 hatte der BGH in einem Anfechtungsprozess des Insolvenzverwalters gegen eine Bank zu beurteilen, ob bei der Schuldnerin Zahlungsunfähigkeit vorlag und die Bank durch eine Erfüllungshandlung der Schuldnerin per Scheck eine sog. inkongruente Deckung erlangt hatte.