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1. Problemstellung
Der BGH hatte sich in seinem Urteil mit der Frage zu beschäftigen, welche Voraussetzungen an die Annahme einer BGB-Innengesellschaft zu stellen sind. Ferner nahm er Stellung dazu, wann Ansprüche eines Gesellschafters gegen seine Mitgesellschafter in der Auseinandersetzung der Gesellschaft einer Durchsetzungssperre unterliegen.