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D&O Aktuell Mai 09 - Untreue durch schwarze Kassen für Bestechungsgelder

20.05.2009 | Dr. Matthias Schüppen

Das Urteil des 5. Strafsenats des BGH vom 29. August 2008 handelt von der „Siemens-Bestechungsaffäre“ und ist für die Verantwortlichkeit von Vorstandsmitgliedern von allgemeinem Interesse. Das Urteil ist nicht nur in juristischer Hinsicht beachtlich, sondern auch der vom Landgericht festgestellte Sachverhalt ist informativ. Für die Entscheidung selbst und ihre Bewertung ist die Feststellung des BGH von großer Bedeutung, dass im maßgeblichen Zeitraum – anders als heute aufgrund zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen – ohne Bestechung im Ausland mangels inländischer Wettbewerber nicht strafbar war.


© 2007 Graf Kanitz, Schüppen & Partner