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1. Problemaufriss
Nach dem im GmbH-Recht geltenden Trennungsprinzip haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. In der Praxis zeigte sich aber, dass die Kapitalerhaltungsregeln Gesellschaft und Gläubiger nicht immer ausreichend vor Schädigungen „jenseits der Stammkapitalziffer“ durch den (Mehrheits-)Gesellschafter schützten.
Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten PDF-Datei.