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1. MoMiG
Mit dem voraussichtlich zum Oktober/November 2008 in Kraft tretenden MoMiG, wird u.a. das Eigenkapitalersatzrecht reformiert. Vorrangig soll dadurch das bisherige Recht vereinfacht werden. Hierzu werden die Sondervorschriften über eigenkapitalersetzende (= Krisen-) Gesellschafterdarlehen aus dem GmbH-Recht entfernt, um der insolvenzrechtlichen Natur dieses Regelungsbereiches Rechnung zu tragen. Die §§ 32a und 32b GmbHG werden gestrichen, entsprechendes gilt für die §§ 129a, 172a HGB im OHG- und KG-Recht, wodurch die GmbH & Co. KG in den Regelungsbereich einbezogen wurde.