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Es geht um einen Fall der Insolvenzanfechtung.
Der Insolvenzverwalter hatte ein Rechtsgeschäft angefochten und hatte diese Anfechtung darauf gestützt, dass die Mutter der Lebensgefährtin des Schuldners als nahestehende Person an dem Geschäft beteiligt war. Für die gerichtliche Entscheidung ausschlaggebend war, ob diese These zutreffend war, es sich also tatsächlich um eine nahestehende Person im Sinne der Insolvenzordnung handelte.