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A. Problemstellung und Sachverhalt
Der Kläger hatte von einer Bank ein Darlehen zur Finanzierung einer fremdvermieteten ETW erhalten. Aufgrund einer unstreitigen Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Bank kam es zur Rückabwicklung des Gesamtgeschäfts und waren die gezahlten Darlehenzinsen(rd. 20.000 EUR) zurückzugewähren.